Segelanweisung

Segelanweisungen Allgemeiner Teil

1.0 Allgemeines:

Die Wettfahrten werden gesegelt nach:

– den Wettfahrtregeln (WR) der World Sailing, Ausgabe 2021 – 2024

– den Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, neueste Ausgabe

– den vom DSV bzw. World Sailing anerkannten Klassenvorschriften

– den aktuellen Yardstickvorschriften des DSV bzw. den im aktuellen

Wassersportjahrbuch für das Emsrevier veröffentlichen Yardstickzahlen.

Weiter gelten die Bepalingen van het Watersportverbond bei niederländischen Regatten.

(diese gelten auch bei Abweichungen von denen des DSV).

1.1 Die Ausschreibung und Meldebestimmungen gelten wie in diesem Jahrbuch abgedruckt.

1.2 Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln,

Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend.

2.0 Mitteilungen für Teilnehmer:

Die Segelanweisungen können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen geändert werden.

3.0 Sicherheit:

Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder

Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste

an Leben oder Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich

ergeben (Ergänzung WR 4).

3.1 Alle Teilnehmer müssen jederzeit auf dem Wasser persönliche Auftriebsmittel tragen,

außer kurzfristig zum Wechseln oder Zurechtmachen der Kleidung oder persönlichen Ausrüstung.

Das ändert das Vorwort zum Teil 4 und Regel 42

3.2 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem

Wettfahrtbüro bekannt geben. Dies erfolgt auf dem jeweiligen Regattakanal. Es setzt die Nationale.

Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt oder der Wettfahrtserie.

4.0 Bekanntmachungen:

Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang an der Tafel für

Bekanntmachungen, oder während der Steuermannsbesprechung.

4.1 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale signalisiert:

4.2 Flagge „L“: An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt.

4.3 Antwortwimpel „AP“: Startverschiebung

4.4 Flagge „AP“ über „A“: Heute keine Wettfahrt

5.0 Kursangebote:

Der Kurs wird durch Buchstaben oder Nummern angezeigt oder angesagt.

Grüne Flagge = rechts herum

Rote Flagge = links herum

Es gilt der Kurs, der beim Ankündigungssignal angezeigt wird.

6.0 Startverfahren:

6.1 Ankündigungssignal:

5 Minuten vor dem Start; Schallsignal und Setzen der Flagge W

6.2 Vorbereitungssignal:

4 Minuten vor dem Start; Schallsignal und Setzen der Flagge P

6.3 Minutensignal:

1 Minute vor dem Start; Schallsignal und Streichen der Flagge P

6.4 Start:

Schallsignal und Streichen der Flagge W.

Die Klassen starten in 10 Minuten Abstand

6.5 Frühstart:

Setzen der Flagge X mit einem Schallsignal. Das (die) zu früh startende (n) Boot(e) hat

(haben) keinen Anspruch auf Rückruf. Eine zu früh startende Yacht muss vollständig auf

die richtige Seite der Startlinie zurückkehren, um neu starten zu können. Sobald dies

geschehen ist, wird die Flagge „X“ niedergeholt.

6.6 Allgemeiner Rückruf:

Soll ein Start für ungültig erklärt werden, so wird dieses durch Setzen des

Hilfsstanders und zwei Schallsignale angezeigt.

7.0 Wiederholungsstart:

7.1 Die Yachten starten 10 Minuten nach dem Fehlstart erneut.

7.2 5 Minuten nach dem Fehlstart wird das neue Ankündigungssignal gegeben.

8.0 Ziel und Ziellinie:

8.1 Die Ziellinie wird durch eine farbige Markierung auf dem Zielschiff und einer Tonne

gebildet. (siehe Bahnkarte). Das Zielschiff führt eine blaue Flagge.

8.2 Beim Zieldurchgang ertönt ein akustisches Signal.

8.3 Boote, die nicht innerhalb von 60 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes ihrer Startgruppe

die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden ohne Verhandlung als DNF gewertet.

(Änderung WR35, A4, und A5)

9.0 Abkürzung der Bahn:

Werden auf einer der Bahnmarken oder auf einem Begleitfahrzeug die Flagge „S“ gesetzt und

2 Schallsignale gegeben, so ist von hier aus unter kursgemäßer Rundung direkt ins Ziel zu segeln.

Die Ziellinie ist in der ursprünglich vorgeschriebenen Richtung zu passieren.

10.0 Verbotene Handlungen:

Die Wettfahrtleitung kann nach einmaliger Verwarnung die Yacht, welche gegen Regel 42.2

verstößt, ohne Protest disqualifizieren (Wriggen, Pumpen, Schaukeln, Wippen).

11.0 Abbruch einer Wettfahrt:

11.1 Der Abbruch einer Wettfahrt wird durch Setzen der Flagge „N“ und 3 Schallsignale bekannt

gegeben. Auf neue Startsignale achten.

12.0 Aufhebung einer Wettfahrt:

Wird durch Setzen der Flagge „N“ über Flagge „A“ und 3 Schallsignale bekannt gegeben.

13.0 Zeitlimit:

Die Regattaleitung kann die Wettfahrt 120 Minuten nach Kenterung der Tide beenden.

14.0 Wettfahrtschluss:

Schallsignal und Niederholen der blauen Flagge.

15.0 Protest:

15.1 Als Protestflagge gelten der Buchstabenwimpel „B“ oder eine rote Flagge, die deutlich gesetzt

werden muss.

15.2 Protestformulare sind bei der Wettfahrtleitung erhältlich. Proteste müssen innerhalb

der Protestzeit eingereicht werden. Die Protestzeit beträgt 30 Minuten nach Festmachen

des Juryschiffes.

16.0 Unterscheidungsnummer:

Im Segel müssen die Zeichen und die Nummern geführt werden, die zum Boot gehören.

17.0 Alle Yachten haben sich nach dem Zieldurchgang der Wettfahrtleitung erkennen zu geben.

18.0 UKW ist auf Kanal 16 empfangsbereit zu halten. Die Regattaleitung ist auf dem

jeweiligen Regattakanal erreichbar (normalerweise 72).

19.0 Meldebestimmungen:

Die Abgabe der Meldung zu einer Wettfahrt gilt als Bestätigung, dass die gemeldete Yacht allen

damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entspricht. Sie gilt ferner als Bestätigung dafür,

dass die gemeldeten Steuerleute teilnahmeberechtigt sind. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur

Zahlung des Meldegeldes. Auswärtige Teilnehmer bezahlen das Meldegeld bei Ankunft, spätestens

bis zum Zeitsignal für die erste Wettfahrt.

20.0 Das schwarze Brett befindet sich auf dem Startboot oder im Clubheim des Veranstalters. Die

an dem Brett des durchführenden Vereins bekanntgemachten Mitteilungen und Anweisungen des

Wettfahrtausschusses gelten mit dem Anschlag als jedem Teilnehmer zugegangen.

21.0 Haftungsausschluss:

Mit der Abgabe der Meldung wird anerkannt, dass der Wettfahrtausschuss für die Eignung der

gemeldeten Yacht und Mannschaft nicht verantwortlich ist und dass der Wettfahrtausschuss bzw.

die durchführenden Vereine den beteiligten Regattateilnehmern gegenüber keinerlei Haftung für

Unfälle oder Schäden aller Art oder deren Folgen übernehmen, die sich aus der Beteiligung ergeben,

auch nicht für solche durch Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge. Ebenso sind Ansprüche

gegen denjenigen ausgeschlossen, der Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitgestellt

hat oder sie führt. Bei Inanspruchnahme von Motorboothilfe ist den Weisungen des Bootsführers

unbedingt Folge zu leisten. Bei Abbruch der Wettfahrt durch eine Behörde oder durch höhere Gewalt

können Regressansprüche weder an den Veranstalter noch an den Verein gestellt werden.

22.0 Seeregatten:

Zulassung, Ausrüstung, Besatzung und Ruderführung gemäß besonderer Ausschreibung in diesem

Heft und den entsprechenden Regeln der Wettsegelbestimmungen der World Sailing. Für die

Wettfahrt sind nur seefähige Yachten zugelassen, deren Eigner Mitglieder eines Vereins sind, der

einem Landesverband der ISAF angehört. Alle Yachten müssen selbstlenzend, selbstaufrichtend und

mit einer Seereling ausgerüstet sein. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, ungeeignet

erscheinende Yachten zurückzuweisen. Eine UÅNberprüfung der Yachten kann vorgenommen werden,

aber in jedem Fall bleibt der Schiffsführer für den bestimmungsmäßigen, einwandfreien und

seetüchtigen Zustand des Schiffes allein verantwortlich.

23.0 Schiffsverkehr:

Die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Kollisionsverhütungsregeln

(KVR), sowie schifffahrtspolizeilicher Verfügungen müssen von allen Wettfahrtteilnehmern

eingehalten werden.

Durch diese Genehmigung werden keine Sonderrechte begründet. Auf die Verordnung für das

Befahren der Bundeswasserstraßen im Nationalpark mit einer Änderungsverordnung in der

letztgültigen Fassung ist zu achten. Die Schifffahrt, insbesondere die Berufsschifffahrt, darf durch die

Regatta/ Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden.